Immobilien nach Scheidung – Optionen im Überblick

 



Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Wie wird die Immobilie bei einer Scheidung am besten aufgeteilt?

 

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

 

Immobilien in der Zugewinngemeinschaft



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

 

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

 

Das Haus auf die Kinder übertragen



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

 

Öffentliche Teilungsversteigerung



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Es ist daher besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Das Haus vermieten



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

 

Das Haus verkaufen



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben weiterlesen... oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt: Jetzt kaufen, bevor die Preise steigen?

 



Der Bau von Wohnungen hat Schwierigkeiten und wird auch in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt weiter verschärfen. Parallel dazu ziehen die Preise für Immobilien langsam wieder an. Warum man jetzt zuschlagen sollte.

Fachleuten zufolge hat sich die Marktlage in den letzten Monaten zugespitzt. Besonders im Bereich des neuen Wohnungsbaus gibt es bedeutende Hürden. Laut einem Artikel im Magazin wären in diesem Jahr allein 700.000 neue Wohngebäude erforderlich. Doch die stark steigenden Kosten in Bau, Grund und Finanzierung erschweren dies.

So wurden im Februar dieses Jahres laut den Daten des Statistischen Bundesamts nur 22.300 neue Wohneinheiten genehmigt – ein Rückgang um 20,6 Prozent im Jahresvergleich, mit stetig sinkenden Genehmigungen seit Mai des Vorjahres. Die Zahlen demonstrieren, die aktuellen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind so schlecht wie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Nachfrage trifft auf erhöhte Baukosten, stark gestiegene Zinsen und umfangreiche Regularien, was den Wohnungsbau in eine Krise bringt. Gleichzeitig nehmen die Immobilienpreise wieder zu. Laut dem deutschen Statistischen Bundesamt sanken die Preise für Wohnimmobilien letztes Jahr um 8,4 Prozent. Besonders stark wirkte sich dies weiterlesen... auf renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Häuser im Umland aus.

 

Warum der Zeitpunkt jetzt günstig ist



Dies könnte die Preise rasch wieder ansteigen lassen. Erste Indikatoren dieser Richtung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Hauspreisindex ist zu beobachten, dass die Preise für bestehende Wohnimmobilien bereits den vierten Monat in Folge stiegen. Im April stieg der Europace-Hauspreisindex gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen mit einem Anstieg von 1,25 Prozent am stärksten verteuerten. Diese Richtung könnte sich verhärten.

 

Gründe für den Immobilienkauf gibt es viele



Gerade dort, wo die Preise nur wenig gesunken sind, bieten sich Interessenten aktuell bessere Verhandlungsmöglichkeiten. Das vorteilhafte Zeitfenster könnte sich bald enden, da die eingependelten Zinsen und niedrigeren Preise viele frustrierte Interessenten zu Käufen aktivieren.

Auch angesichts des weiter steigenden Mietpreise erscheint der Immobilienerwerb besonders interessant. In dieser Phase, in der die Preise noch niedrig und die Zinsen konstant, ist der Zeitpunkt optimal für einen Erwerb von Immobilien. Kaufinteressenten sollten daher diese Möglichkeit wahrnehmen und zuschlagen. Ein erfahrener Immobilienmakler vor Ort kann Ihnen dabei helfen, die passende Immobilie zu finden, während ein neutraler Finanzexperte eine maßgeschneiderte Finanzierung für Sie ausarbeitet.

Benötigen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Auswahl des passenden Maklervertrags: Was ist wichtig?

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

Foto: © thodonal88, Shutterstock.com 236029696

Effektive Vorbereitung auf den Immobilienverkauf

Sie haben sich entschieden, Ihre Immobilie zu veräußern. Es ist jedoch ratsam, vor der aktiven Vermarktung und den Besichtigungen einige wesentliche Vorkehrungen zu treffen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend zum Erfolg des Verkaufs beiträgt.

 

 

Ist der Wert Ihrer Immobilie korrekt festgelegt?

 

Wurde der Wert Ihrer Immobilie bereits von einem Experten genau festgelegt? Eine einfache Online-Bewertung bietet lediglich eine erste Richtlinie. Für eine präzise Preisfestlegung ist die Expertise eines lokalen Immobilienmaklers unerlässlich, der eine objektive Einschätzung vornehmen kann.

 

 

Haben Sie alle Unterlagen vorbereitet?

 

Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen griffbereit? Falls Sie sich unsicher sind, welche Dokumente benötigt werden, zögern Sie nicht, Ihren Makler zu konsultieren. Er kann Ihnen ebenso bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich sein.

 

 

Sind Sanierungen und Modernisierungen erfasst?


Immobilienmarketer in Hameln

Falls noch nicht geschehen, erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller durchgeführten und noch benötigten Sanierungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, inklusive der Zeitpunkte und Kosten. Dokumentieren Sie auch die noch ausstehenden Arbeiten.

 

 

 

 

Mängel festgestellt und dokumentiert?

 

Haben Sie bisher keine verdeckten Mängel festgestellt, möchten aber sicher gehen? In diesem Fall sollten Sie die Dienste eines Gutachters in Erwägung ziehen. Dieser kann potenzielle Probleme aufzeigen. Falls keine Mängel gefunden werden, umso besser. Andernfalls ist es wichtig, diese offen zu legen.

 

 

Neue Immobilie bereits gefunden?

 

Vor dem Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie sollten Sie idealerweise bereits Ihre neue Immobilie gesichert haben, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Beachten Sie dabei auch finanzielle Aspekte wie eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen bei der vorzeitigen Kreditauflösung.

 

 

 

 

Rechtliche Sicherheit vorhanden?

 

Auch rechtliche Aspekte sollten nicht vernachlässigt werden. Gibt es Drittrechte wie Wohnrechte oder andere Vertragsvereinbarungen, die den Verkaufsprozess komplizieren könnten? Suchen Sie Rat bei einem Fachmann, um rechtliche Fragen zu klären.

 

 

Ihr Immobilienmakler steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über die notwendigen Schritte der Vorbereitung sowie über den gesamten Verkaufsprozess zu beraten. Sollten Sie Interesse am Verkauf oder Erwerb einer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

5 wesentlichen Dinge, die Erben beim Umgang mit einer geerbten Immobilie berücksichtigen sollten





Das Erben einer Immobilie kann eine gefühlvolle und zugleich herausfordernde Erfahrung sein, insbesondere wenn es sich um das gefühlsbetonte Elternhaus handelt. Nach dem Verlust eines geliebten Menschen müssen sich die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauerbewältigung auseinandersetzen und die Bestattung organisieren, sondern sich auch Gedanken darüber machen, was mit der hinterlassenen Immobilie geschehen soll. Um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, gibt es einige essenzielle Überlegungen, die beachtet werden sollten.

Zunächst ist es von großer Bedeutung, den Nachlass genau zu ermitteln. Dazu gehört die Klärung bestehender Verbindlichkeiten, die Überprüfung des Grundbucheintrags sowie die Kommunikation mit Banken und Versicherungen. Es ist essentiell, Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsdokumente durchzusehen und relevante Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkassen, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger zu benachrichtigen.

 

 

1. Bestimmen Sie den Nachlass zuerst


Des Weiteren sollte geklärt werden, wer die Erben des Vermögens sind. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob ein notarielles Testament existiert und wo es hinterlegt ist. Sollte der Aufbewahrungsort unbekannt sein, ist eine Nachfrage beim Nachlassgericht empfehlenswert. Falls Sie im Besitz des Testaments sind, muss dieses beim Nachlassgericht eingereicht werden.

 

 

2. Finden Sie heraus, wer das Vermögen erbt


Falls kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese zur Webseite regelt, dass das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen vererbt wird, wobei die Vererbung je nach Verwandtschaftsgrad erfolgt. Ehepartner und Kinder als Verwandte ersten Grades erhalten in der Regel die höchsten Erbanteile.

 

 

3. Wie gestaltet sich die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist?


Bevor Sie sich als Immobilienerbe für oder gegen die Immobilie entscheiden, gibt es mehrere Faktoren zu beachten. Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe müssen Sie eine Wahl treffen. Es ist essentiell, den Wert der Immobilie zu ermitteln und zu prüfen, ob Sie für etwaige Schulden oder andere Verbindlichkeiten aufkommen können. Zudem sollten Sie sich über die Höhe der Erbschaftssteuer informieren und klären, ob das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen versehen ist. Falls Sie nicht der Alleinerbe sind, müssen spezifische Fragen zusammen mit der Erbengemeinschaft geklärt werden.

 

 

4. Was Sie als Immobilienerbe beachten sollten, bevor Sie sich entscheiden

Bei der Annahme des Immobilienerbes müssen Sie Ihre rechtliche Nachfolge durch einen Erbschein beim Grundbuchamt nachweisen. Dieser ist beim Nachlassgericht zu beantragen. Erst durch die Änderung des Grundbucheintrags werden Sie als rechtmäßiger Eigentümer anerkannt. Beachten Sie, dass Sie sich die Grundbuchgebühren sparen können, wenn Sie die Änderung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers vornehmen lassen.

 

 

5. Schritte bei der Annahme des Immobilienerbes

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie mit der geerbten Immobilie verfahren sollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Beratung an und helfen Ihnen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

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